RugGear 310 mit DATCOM Loneworker App
Begriffsbestimmungen Alleinarbeiter Arbeitsplatz
Hier sind die einschlägigen Regeln für die Absicherung von
Alleinarbeit in den Werken BGI5032 und BGR139 geregelt, Quelle BG ETEM : Die Berufsgenossenschaftliche
Information "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (BGI/GUV-I 5032) erläutert - ergänzend zur Regel "Einsatz von
Personen-Notsignal-Anlagen" (BGR 139) - den § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie
die §§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"
(BGV/GUV-V A1) hinsichtlich der Überwachung von allein arbeitenden Personen in
Abhängigkeit der Bewertung der Gefährdung." Grundlegend ist entsprechend das
Ergebnis einer Gefährdungsanalyse !
Liegt eine erhöhte Gefährdung vor so wird in der BGI 5032,
Anhang 2 "Technische Eigenschaften von PNA-11" definiert: "Ein PNG-11 muss die
Merkmale gemäß DIN V VDE V 0825-11 erfüllen". PNG heisst
"Personen-Notsignal-Gerät". Ist eine gefährliche Alleinarbeit gegeben, gilt auch
die BG139. Für die PNG gilt unter §3.3.2 "Geräte- und Prüfanforderungen für
Personen-Notsignal-Anlagen sind in der Vornorm DIN V VDE V 0825 Teil 1
„Überwachungsanlagen; Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche
Alleinarbeiten; Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen“ geregelt." Allerdings
schließt die BG139 in §1.2 die Nutzung von Mobiltelefonen aus - die BGI5032
jedoch definiert unter §7 "Zusätzliche Anforderungen beim Einsatz von
Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze
(PNA-11) bei gefährlichen Alleinarbeiten": "Sofern sicher gestellt ist, dass
eine PNA-11 durch die Verwendung zusätzlicher und ständig vorhandener
technischer Einrichtungen als Gesamtheit den Anforderungen der Regel „Einsatz
von Personen-Notsignal-Anlagen“ (BGR 139) entspricht, so ist deren Einsatz auch
bei gefährlichen Alleinarbeiten möglich."
Anforderungen an die PNA
Eine PNA (Personen-Notsignal-Anlage) besteht aus einem mobilen
Gerät PNG (Personen-Notsignal-Gerät) und PNEZ
(Personen-Notsignal-Empfangszentrale). Die PNA ist immer eine Systemlösung und
wird als solche auch geprüft. Die Absicherung
von Alleinarbeit im Sinne der o.g. BG ist das Gerät zulässig. Folglich, da das Gerät
auch die DIN V VDE 0825 Teil 1 erfüllt, ist auch die gefährliche Alleinarbeit im
Sinne der o.g. BG das Gerät zulässig, sofern die örtlichen
Voraussetzungen
erfüllt sind.
Für Arbeiten mit geringer oder erhöhter Gefährdung gelten die
gesetzlichen Vorgaben.
Gefährdungsanalyse
Der Arbeitgeber muss die Gefährlichkeit der Tätigkeiten von
allein arbeitenden Personen nach §5 Arbeitsschutzgesetz beurteilen und auch die
Handlungsfähigkeit nach einem möglichen schädigenden Ereignis betrachten. Das
Risiko setzt sich hierbei aus der Gefährdungsstufe der auszuführenden Tätigkeit
und einer Bewertungsziffer für die Einleitung von Hilfsmaßnahmen zusammen. Das
Ergebnis wird mit der Wahrscheinlichkeit eines Notfalleintritts multipliziert.
Bei geringer Gefährdung (Ziffer 1-3) ist dabei eine Überwachung des
Einzelarbeitsplatzes nicht nötig, wobei bei hoher Gefährdung ggf. eine
Alleinarbeit gar nicht zulässig ist. Die Gefährdungsfaktoren können DIN EN 1050
entnommen werden. Für die landwirtschaftliche und insbesondere
forstwirtschaftliche Tätigkeit sind die Gefährdungsfaktoren durch den Umgang mit
Maschinen, Aufenthalt in weitläufigen Räumen und Gebieten, betreten von Ställen
und besteigen von Leitern und Treppen typischerweise erhöht.
Auswertung von Alarmen im DATCOM ProTelematik Security Fleet
Durch die direkte Anbindung des RugGear 310 in unser Security FleetPortal ist eine ständige Überwachung und Übermittlung von Alarmen gewährleistet.
Die Übertragung der Gerätemeldungen wird via GPRS realisiert. Alarme können zusätzlich über eine SMS oder e-mail (vom Portalserver, nicht vom RugGear 310 direkt)
übermittelt werden.